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Suche Noten: Auf der Festung Königstein
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Markus Gronotte
2009-08-30 05:04:33 UTC
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Gibts davon im Netz irgendwo die Noten?

Möchte mal neuen Text dazu schreiben ;)



Auf der Festung Königstein
Juppheidi juppheida
Da muß ja auch ein Bäcker sein
Juppheidi heida
Der Bäcker haut die Fliegen tot
Und macht daraus Rosinenbrot
Juppheidi-juppheida-fidirallala


Auf der Festung Königstein
Juppheidi juppheida
Da muß ja auch ein König sein
Juppheidi heida
Der König hat ein'n Wasserbauch
Da spiel'n die Mäuse Fußball drauf
Juppheidi-juppheida-fidirallala



Auf der Festung Königstein
Juppheidi juppheida
Da muß ja auch ein' Hexe sein
Juppheidi heida
Die Hexe furzt durchs Schlüsselloch
Der Ober denkt der Kaffee koch'
Juppheidi-juppheida-fidirallala
David Kastrup
2009-08-30 06:04:27 UTC
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Post by Markus Gronotte
Gibts davon im Netz irgendwo die Noten?
Möchte mal neuen Text dazu schreiben ;)
Auf der Festung Königstein
Juppheidi juppheida
Da muß ja auch ein Bäcker sein
Juppheidi heida
Der Bäcker haut die Fliegen tot
Und macht daraus Rosinenbrot
Juppheidi-juppheida-fidirallala
Hört sich für mich nach der Melodie des Liedes "Wasser ist zum Waschen
da" an. Vielleicht hilft das ja weiter. Die ersten beiden Zeilen
dürften auch die Melodie "Horch, was kommt von draußen rein" haben. Ein
solcher Teilklau einer Melodie wäre heutzutage schwer möglich, eine rein
mündliche Weitergabe zwar schwer zu ahnden, aber sobald eine
Aufzeichnung dazukäme, würde die GEMA zuschlagen und die Eltern in die
Pflicht nehmen.

Wer Kindern MP3-Player oder Handies mit Aufnahmefunktion gibt, steht
deswegen schon mit einem Bein im Knast.
--
David Kastrup
David Kastrup
2009-08-30 08:06:13 UTC
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Post by Markus Gronotte
Gibts davon im Netz irgendwo die Noten?
Möchte mal neuen Text dazu schreiben ;)
Auf der Festung Königstein
Juppheidi juppheida
Da muß ja auch ein Bäcker sein
Juppheidi heida
Der Bäcker haut die Fliegen tot
Und macht daraus Rosinenbrot
Juppheidi-juppheida-fidirallala
Hört sich für mich nach der Melodie des Liedes "Wasser ist zum Waschen
da" an. Vielleicht hilft das ja weiter. Die ersten beiden Zeilen
dürften auch die Melodie "Horch, was kommt von draußen rein" haben.

[Bleeep. Und noch ein Nachtrag:]

Ich denke mal, daß das hundertfach als "XXX ist ne schöne Stadt, die
auch einen YYY hat" bekannt ist, wobei man für XXX den jeweiligen
Heimatort einsetzt und für YYY ein dutzend Berufe durchnudelt.

Ein solcher Teilklau einer Melodie wäre heutzutage schwer möglich, eine
rein mündliche Weitergabe zwar schwer zu ahnden, aber sobald eine
Aufzeichnung dazukäme, würde die GEMA zuschlagen und die Eltern in die
Pflicht nehmen.

Wer Kindern MP3-Player oder Handies mit Aufnahmefunktion gibt, steht
deswegen schon mit einem Bein im Knast.
--
David Kastrup
Claus Reibenstein
2009-08-30 10:35:59 UTC
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Post by David Kastrup
Ein solcher Teilklau einer Melodie wäre heutzutage schwer möglich, eine
rein mündliche Weitergabe zwar schwer zu ahnden, aber sobald eine
Aufzeichnung dazukäme, würde die GEMA zuschlagen und die Eltern in die
Pflicht nehmen.
Eine Aufzeichnung interessiert die GEMA nicht die Bohne. Aufzeichnungen
zum privaten Gebrauch sind ausdrücklich zulässig. Nur veröffentlichen
oder gar verkaufen darfst Du solche Aufzeichnungen nicht, wenn der
Urheber der Melodie (so er überhaupt bekannt ist) nicht schon mindestens
70 Jahre tot ist.
Post by David Kastrup
Wer Kindern MP3-Player oder Handies mit Aufnahmefunktion gibt, steht
deswegen schon mit einem Bein im Knast.
Blödsinn. Einfach nur Blödsinn.

Gruß. Claus
Bernd Nomi
2009-08-30 10:47:47 UTC
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Post by Claus Reibenstein
Post by David Kastrup
Ein solcher Teilklau einer Melodie wäre heutzutage schwer möglich, eine
rein mündliche Weitergabe zwar schwer zu ahnden, aber sobald eine
Aufzeichnung dazukäme, würde die GEMA zuschlagen und die Eltern in die
Pflicht nehmen.
Eine Aufzeichnung interessiert die GEMA nicht die Bohne. Aufzeichnungen
zum privaten Gebrauch sind ausdrücklich zulässig. Nur veröffentlichen
oder gar verkaufen darfst Du solche Aufzeichnungen nicht, wenn der
Urheber der Melodie (so er überhaupt bekannt ist) nicht schon mindestens
70 Jahre tot ist.
AFAIK falsch! Der letzte Inhaber der Rechte muss so lange verstorben
sein wenn ich mich nicht irre. Ausserdem muss wohl auch beachtet werden,
dass auch Aufführende Rechte haben.
Post by Claus Reibenstein
Post by David Kastrup
Wer Kindern MP3-Player oder Handies mit Aufnahmefunktion gibt, steht
deswegen schon mit einem Bein im Knast.
Blödsinn. Einfach nur Blödsinn.
na, so ganz blödsinnig ist das garnicht, übertrieben ist es aber sicher.
Du weißt, was da auf den MP-Playern/Handy so drauf ist und was damit
gemacht wird?
David Kastrup
2009-08-30 11:01:21 UTC
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Post by Bernd Nomi
Post by Claus Reibenstein
Post by David Kastrup
Ein solcher Teilklau einer Melodie wäre heutzutage schwer möglich, eine
rein mündliche Weitergabe zwar schwer zu ahnden, aber sobald eine
Aufzeichnung dazukäme, würde die GEMA zuschlagen und die Eltern in die
Pflicht nehmen.
Eine Aufzeichnung interessiert die GEMA nicht die
Bohne. Aufzeichnungen zum privaten Gebrauch sind ausdrücklich
zulässig. Nur veröffentlichen oder gar verkaufen darfst Du solche
Aufzeichnungen nicht, wenn der Urheber der Melodie (so er überhaupt
bekannt ist) nicht schon mindestens 70 Jahre tot ist.
Der Tausch in einem geschlossenen Personenkreis ist ja an und für sich
keine Veröffentlichung. Aber gerade das geschieht mit solchen
MP3-Aufnahmen sehr gerne.
Post by Bernd Nomi
AFAIK falsch! Der letzte Inhaber der Rechte muss so lange verstorben
sein wenn ich mich nicht irre.
Du irrst. Juristische Personen können ja unendlich lange leben.
Urheberrechte an sich erlöschen 70 Jahre nach Tod des Urhebers und sind
nicht übertragbar. Verwertungsrechte hatten irgendeine 25/50
Jahres-Regelung nach Erstaufführung/Veröffentlichung. Deswegen gibt es
ja immer wieder Remixes, Überarbeitungen und anderen weitgehend
unwertschöpflichen Unsinn, der letztlich den Zweck erfolgt, Versionen
und Aufnahmen, deren Rechtehaltbarkeitsdatum schon fortgeschritten ist,
aus dem kollektiven Datenträgerbewußtsein zu drängen.
--
David Kastrup
Bernd Nomi
2009-08-30 11:23:07 UTC
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Post by David Kastrup
Der Tausch in einem geschlossenen Personenkreis ist ja an und für sich
keine Veröffentlichung. Aber gerade das geschieht mit solchen
MP3-Aufnahmen sehr gerne.
Post by Bernd Nomi
AFAIK falsch! Der letzte Inhaber der Rechte muss so lange verstorben
sein wenn ich mich nicht irre.
Du irrst. Juristische Personen können ja unendlich lange leben.
Urheberrechte an sich erlöschen 70 Jahre nach Tod des Urhebers und sind
nicht übertragbar. Verwertungsrechte hatten irgendeine 25/50
Jahres-Regelung nach Erstaufführung/Veröffentlichung. Deswegen gibt es
ja immer wieder Remixes, Überarbeitungen und anderen weitgehend
unwertschöpflichen Unsinn, der letztlich den Zweck erfolgt, Versionen
und Aufnahmen, deren Rechtehaltbarkeitsdatum schon fortgeschritten ist,
aus dem kollektiven Datenträgerbewußtsein zu drängen.
Ok, Danke für die Info.
Bernd Nomi
2009-08-30 11:23:07 UTC
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Post by David Kastrup
Der Tausch in einem geschlossenen Personenkreis ist ja an und für sich
keine Veröffentlichung. Aber gerade das geschieht mit solchen
MP3-Aufnahmen sehr gerne.
Post by Bernd Nomi
AFAIK falsch! Der letzte Inhaber der Rechte muss so lange verstorben
sein wenn ich mich nicht irre.
Du irrst. Juristische Personen können ja unendlich lange leben.
Urheberrechte an sich erlöschen 70 Jahre nach Tod des Urhebers und sind
nicht übertragbar. Verwertungsrechte hatten irgendeine 25/50
Jahres-Regelung nach Erstaufführung/Veröffentlichung. Deswegen gibt es
ja immer wieder Remixes, Überarbeitungen und anderen weitgehend
unwertschöpflichen Unsinn, der letztlich den Zweck erfolgt, Versionen
und Aufnahmen, deren Rechtehaltbarkeitsdatum schon fortgeschritten ist,
aus dem kollektiven Datenträgerbewußtsein zu drängen.
Ok, Danke für die Info.

David Kastrup
2009-08-30 11:01:21 UTC
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Post by Bernd Nomi
Post by Claus Reibenstein
Post by David Kastrup
Ein solcher Teilklau einer Melodie wäre heutzutage schwer möglich, eine
rein mündliche Weitergabe zwar schwer zu ahnden, aber sobald eine
Aufzeichnung dazukäme, würde die GEMA zuschlagen und die Eltern in die
Pflicht nehmen.
Eine Aufzeichnung interessiert die GEMA nicht die
Bohne. Aufzeichnungen zum privaten Gebrauch sind ausdrücklich
zulässig. Nur veröffentlichen oder gar verkaufen darfst Du solche
Aufzeichnungen nicht, wenn der Urheber der Melodie (so er überhaupt
bekannt ist) nicht schon mindestens 70 Jahre tot ist.
Der Tausch in einem geschlossenen Personenkreis ist ja an und für sich
keine Veröffentlichung. Aber gerade das geschieht mit solchen
MP3-Aufnahmen sehr gerne.
Post by Bernd Nomi
AFAIK falsch! Der letzte Inhaber der Rechte muss so lange verstorben
sein wenn ich mich nicht irre.
Du irrst. Juristische Personen können ja unendlich lange leben.
Urheberrechte an sich erlöschen 70 Jahre nach Tod des Urhebers und sind
nicht übertragbar. Verwertungsrechte hatten irgendeine 25/50
Jahres-Regelung nach Erstaufführung/Veröffentlichung. Deswegen gibt es
ja immer wieder Remixes, Überarbeitungen und anderen weitgehend
unwertschöpflichen Unsinn, der letztlich den Zweck erfolgt, Versionen
und Aufnahmen, deren Rechtehaltbarkeitsdatum schon fortgeschritten ist,
aus dem kollektiven Datenträgerbewußtsein zu drängen.
--
David Kastrup
Claus Reibenstein
2009-08-30 10:42:05 UTC
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Post by Markus Gronotte
Gibts davon im Netz irgendwo die Noten?
http://www.festung-koenigstein.de/museum/de/geschichte/festungslied.php?navid=36

Gruß. Claus
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