Moin,
Post by Andreas FroehlichPost by Claus ReibensteinPost by Andreas FroehlichAlso "Interpret A feat. Interpret B"
Bedeutet, dass Interpret A den Interpreten B "in der Hauptrolle"
präsentiert. Es sind also beide mit von der Partie.
Aber der Hauptanteil am Gesang hat dann Interpret B. Interpret A kann
dann auch nur die Instrumente spielen?
Das kommt doch auf die Mucke und den Gastmusiker an. Wenn irgendwo Matt
"Guitar" Murphy mitspielt, wird der kaum singen.
Post by Andreas FroehlichIch frage nur, weil ich nicht sicher bin, wo ich die Lieder ablegen
soll, bei Interpret A oder B.
Ablegen? Meist sind Lieder auf Tonträgern, die stehen bei mir im Regal.
Nimm als Beispiel "The Healer" von John Lee Hooker - da spielt/singt bei
jedem der 10 Lieder jemand anders mit. Sowas steht natürlich bei dem
einladenden Künstler.
Andererseits hab ich Pawn Hearts von "Van der Graaf Generator" bei King
Crimson stehen - muß denn irgendjemand außer Dir selbst in deiner
Ordnung durchblicken??
Post by Andreas FroehlichEigentlich doch Interpret B, da der ja die Hauptrolle spielt
nö. Wenn Du die Platte wegen dem dort mitspielenden Gastmusiker gekauft
hast, legst Du sie da ab. Wenn es Dir dagegen völlig wurscht ist, ob
Mick Jagger bei B.B.King mitsingt, stellst Du es bei "K" hin.
Post by Andreas FroehlichUnd was ist eingentlich "Nena feat. Nena"?
Albernheiten. Die Sängerin der Band "Nena" heißt "Nena". foll wizzig.
Martin.